AGB

All­ge­mei­ne Verkaufsbedingungen

Gel­tungs­be­reich

Die­se Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für alle Käu­fe bei Arse­nal Kino­be­trie­be, die von Pri­vat­kun­den getä­tigt werden.

Pri­vat­kun­den in die­sem Sin­ne sind Per­so­nen mit Wohn­sitz und Lie­fer­adres­se in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land, soweit die von ihnen bestell­ten Waren weder ihrer gewerb­li­chen noch ihrer selbst­stän­di­gen beruf­li­chen Tätig­keit zuge­rech­net wer­den können.

Ver­trags­ab­schluss

Die Prä­sen­ta­ti­on unse­rer Waren und der Ein­räu­mung der Mög­lich­keit zur Bestel­lung stellt unse­rer­seits ein kon­kre­tes Ange­bot zum Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges dar.

Durch Ihre Bestel­lung neh­men Sie das Ange­bot an und der Kauf­ver­trag ist zustan­de gekommen.

Hier­über erhal­ten Sie eine Bestell­be­stä­ti­gung per E‑Mail an die von Ihnen ange­ge­be­ne E‑Mail‐Adresse.

Prei­se und Versandkosten

Die aus­ge­zeich­ne­ten Prei­se sind End­prei­se inkl. Umsatz­steu­er. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeit­punkt der ver­bind­li­chen Bestel­lung aus­ge­wie­sen ist. Hin­zu kom­men Ver­sand­kos­ten, die von der Ver­sand­art und der Grö­ße und dem Gewicht der von Ihnen bestell­ten Ware(n) abhän­gig sind. Über die Ein­zel­hei­ten kön­nen Sie sich unter Ver­sand­ar­ten infor­mie­ren. Die regel­mä­ßi­gen Kos­ten der Rück­sen­dung, die im Fal­le einer Rück­ga­be der Ware durch Sie in Aus­übung Ihres Wider­rufs­rechts ent­ste­hen, tra­gen wir. Bei Aus­übung Ihres Wider­rufs­rechts erstat­ten wir Ihnen auch die Ver­sand­kos­ten zurück.

Zah­lung

Die Bezah­lung erfolgt bei Lie­fe­rung mittels

- Vor­kas­se

- Rech­nung

- Pay­Pal

Zah­lungs­ver­zug

Kom­men Sie in Zah­lungs­ver­zug, so ist Arse­nal Kino­be­trie­be berech­tigt, Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 5 Pro­zent­punk­ten über dem von der Deut­schen Bun­des­bank für den Zeit­punkt der Bestel­lung bekannt gege­be­nen Basis­zins­satz p.a. zu for­dern. Falls Arse­nal Kino­be­trie­be ein höhe­rer Ver­zugs­scha­den nach­weis­bar ent­stan­den ist, ist Arse­nal Kino­be­trie­be berech­tigt, die­sen gel­tend zu machen.

Zurück­be­hal­tungs­recht

Zur Aus­übung eines Zurück­be­hal­tungs­rechts ist der Kun­de nur inso­weit befugt, als sein Gegen­an­spruch auf dem­sel­ben Ver­trags­ver­hält­nis beruht.

Lie­fe­rung

(1) Die Lie­fe­rung erfolgt an die vom Kun­den ange­ge­be­ne Lie­fer­an­schrift, inner­halb von

- Deutsch­land
(2) Macht höhe­re Gewalt (Natur­ka­ta­stro­phen, Krieg, Bür­ger­krieg, Ter­ror­an­schlag) die Lie­fe­rung oder eine sons­ti­ge Leis­tung dau­er­haft unmög­lich, ist eine Leis­tungs­pflicht von Arse­nal Kino­be­trie­be aus­ge­schlos­sen. Bereits gezahl­te Beträ­ge wer­den von Arse­nal Kino­be­trie­be unver­züg­lich erstattet.

(3) Arse­nal Kino­be­trie­be kann außer­dem die Leis­tung ver­wei­gern, soweit die­se einen Auf­wand erfor­dert, der unter Beach­tung des Inhalts des Kauf­ver­tra­ges und der Gebo­te von Treu und Glau­ben in einem gro­ben Miss­ver­hält­nis zu dem Inter­es­se des Kun­den an der Erfül­lung des Kauf­ver­tra­ges steht. Bereits gezahl­te Beträ­ge wer­den von Arse­nal Kino­be­trie­be unver­züg­lich erstattet.

(4) Sperr­gut (Pake­te mit einem grö­ße­ren Volu­men als 1 qm) wer­den in der Regel per Spe­di­ti­on gelie­fert. Arse­nal Kino­be­trie­be weist aus­drück­lich dar­auf hin, dass die­se Ware nicht ins Haus getra­gen wird. 

Güns­ti­ge Ver­sand­art bei Rücksendung

(1) Bit­te ver­wen­den Sie bei der Rück­sen­dung der Ware und des Zube­hörs nach Mög­lich­keit die Ori­gi­nal­ver­pa­ckung, auch wenn die­se durch eine Öff­nung zur Funk­ti­ons­prü­fung beschä­digt sein sollte.

(2) Bit­te ver­wen­den Sie zur Rück­sen­dung den der Waren­lie­fe­rung bei­gefüg­ten, voll­stän­dig fran­kier­ten und adres­sier­ten Rück­sen­de­auf­kle­ber. Es han­delt sich dabei um die ein­fachs­te und kos­ten­güns­tigs­te Ver­sand­mög­lich­keit. Sie trifft kei­ne Ver­pflich­tung zur Ver­wen­dung die­ses Rück­sen­de­ver­fah­rens. Wenn Sie aller­dings eine unnö­tig teu­re Ver­sand­art wäh­len, kön­nen Sie unter Umstän­den ver­pflich­tet sein, die gegen­über einer güns­ti­gen Ver­sand­art erhöh­ten Kos­ten an uns zu zahlen.

Eigen­tums­vor­be­halt

Bis zur voll­stän­di­gen Beglei­chung aller gegen den Kun­den bestehen­der Ansprü­che aus dem Kauf­ver­trag bleibt die gelie­fer­te Ware im Eigen­tum von Arse­nal Kino­be­trie­be. Solan­ge die­ser Eigen­tums­vor­be­halt besteht, darf der Kun­de die Ware weder wei­ter­ver­äu­ßern noch über die Ware ver­fü­gen; ins­be­son­de­re darf der Kun­de Drit­ten ver­trag­lich kei­ne Nut­zung an der Ware einräumen.

Män­gel­rech­te

(1) Ein bereits bei der Lie­fe­rung man­gel­haf­tes Pro­dukt (Gewähr­leis­tungs­fall) wird Arse­nal Kino­be­trie­be nach Wahl des Kun­den auf Kos­ten von Arse­nal Kino­be­trie­be durch ein man­gel­frei­es erset­zen oder fach­ge­recht repa­rie­ren las­sen (Nach­er­fül­lung). Der Kun­de wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass kein Gewähr­leis­tungs­fall vor­liegt, wenn das Pro­dukt bei Gefahr­über­gang die ver­ein­bar­te Beschaf­fen­heit hat­te. Ein Gewähr­leis­tungs­fall liegt ins­be­son­de­re in fol­gen­den Fäl­len nicht vor:

a) bei Schä­den, die beim Kun­den durch Miss­brauch oder unsach­ge­mä­ßen Gebrauch ent­stan­den sind,

b) bei Schä­den, die dadurch ent­stan­den sind, dass die Pro­duk­te beim Kun­den schäd­li­chen äuße­ren Ein­flüs­sen aus­ge­setzt wor­den sind (ins­be­son­de­re extre­men Tem­pe­ra­tu­ren, Feuch­tig­keit, außer­ge­wöhn­li­cher phy­si­ka­li­scher oder elek­tri­scher Bean­spru­chung, Span­nungs­schwan­kun­gen, Blitz­schlag, sta­ti­scher Elek­tri­zi­tät, Feuer).

(2) Arse­nal Kino­be­trie­be leis­tet fer­ner kei­ne Gewähr für einen Feh­ler, der durch unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tur durch einen nicht vom Her­stel­ler auto­ri­sier­ten Ser­vice­part­ner ent­stan­den ist.

(3) Erfor­dert die vom Kun­den gewünsch­te Art der Nach­er­fül­lung (Ersatz­lie­fe­rung oder Repa­ra­tur) einen Auf­wand, der in Anbe­tracht des Pro­dukt­prei­ses unter Beach­tung des Ver­trags­in­hal­tes und der Gebo­te von Treu und Glau­ben in einem gro­ben Miss­ver­hält­nis zu dem Leis­tungs­in­ter­es­se des Kun­den steht – wobei ins­be­son­de­re der Wert des Kauf­ge­gen­stan­des im man­gel­frei­en Zustand, die Bedeu­tung des Man­gels und die Fra­ge zu berück­sich­ti­gen sind, ob auf die ande­re Art der Nach­er­fül­lung ohne erheb­li­che Nach­tei­le für den Kun­den zurück­ge­grif­fen wer­den kann – beschränkt sich der Anspruch des Kun­den auf die jeweils ande­re Art der Nach­er­fül­lung. Das Recht von Arse­nal Kino­be­trie­be, auch die­se ande­re Art der Nach­er­fül­lung unter der vor­ge­nann­ten Vor­aus­set­zung zu ver­wei­gern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Repa­ra­tur als auch für den Fall der Ersatz­lie­fe­rung ist der Kun­de ver­pflich­tet, das Pro­dukt auf Kos­ten von Arse­nal Kino­be­trie­be unter Anga­be der Auf­trags­num­mer an die von ihr ange­ge­be­ne Rück­sen­de­adres­se ein­zu­sen­den. Vor der Ein­sen­dung hat der Kun­de von ihm ein­ge­füg­te Gegen­stän­de aus dem Pro­dukt zu ent­fer­nen. Arse­nal Kino­be­trie­be ist nicht ver­pflich­tet, das Pro­dukt auf den Ein­bau sol­cher Gegen­stän­de zu unter­su­chen. Für den Ver­lust sol­cher Gegen­stän­de haf­tet Arse­nal Kino­be­trie­be nicht, es sei denn, es war bei Rück­nah­me des Pro­duk­tes für Arse­nal Kino­be­trie­be ohne Wei­te­res erkenn­bar, dass ein sol­cher Gegen­stand in das Pro­dukt ein­ge­fügt wor­den ist (in die­sem Fall infor­miert Arse­nal Kino­be­trie­be den Kun­den und hält den Gegen­stand für den Kun­den zur Abho­lung bereit; der Kun­de trägt die dabei ent­ste­hen­den Kos­ten). Der Kun­de hat zudem, bevor er ein Pro­dukt zur Repa­ra­tur oder zum Aus­tausch ein­sen­det, gege­be­nen­falls sepa­ra­te Siche­rungs­ko­pien der auf dem Pro­dukt befind­li­chen Sys­tem­soft­ware, der Anwen­dun­gen und aller Daten auf einem sepa­ra­ten Daten­trä­ger zu erstel­len und alle Pass­wör­ter zu deak­ti­vie­ren. Eine Haf­tung für Daten­ver­lust wird nicht über­nom­men. Eben­so obliegt es dem Kun­den, nach­dem ihm das repa­rier­te Pro­dukt oder das Ersatz­pro­dukt zurück­ge­sandt wor­den ist, die Soft­ware und Daten zu instal­lie­ren und die Pass­wör­ter zu reaktivieren. 

(5) Sen­det der Kun­de die Ware ein, um ein Aus­tausch­pro­dukt zu bekom­men, rich­tet sich die Rück­ge­währ des man­gel­haf­ten Pro­duk­tes nach fol­gen­der Maß­ga­be: Sofern der Kun­de die Ware zwi­schen Lie­fe­rung und Rück­sen­dung in man­gel­frei­em Zustand benut­zen konn­te, hat die­ser den Wert der von ihm gezo­ge­nen Nut­zun­gen zu erstat­ten. Für einen nicht durch den Man­gel ein­ge­tre­te­nen Unter­gang oder die wei­te­re Ver­schlech­te­rung der Ware sowie für die nicht durch den Man­gel ein­ge­tre­te­ne Unmög­lich­keit der Her­aus­ga­be der Ware im Zeit­raum zwi­schen Lie­fe­rung der Ware und Rück­sen­dung der Ware hat der Kun­de Wer­ter­satz zu leis­ten. Der Kun­de hat kei­nen Wer­ter­satz für die durch den bestim­mungs­ge­mä­ßen Gebrauch der Ware ent­stan­de­ne Ver­schlech­te­rung der Ware zu leis­ten. Die Pflicht zum Wer­ter­satz ent­fällt für die Rück­sen­dung eines man­gel­haf­ten Pro­duk­tes im Gewähr­leis­tungs­fall ferner,

a) wenn sich der zum Rück­tritt berech­ti­gen­de Man­gel erst wäh­rend der Ver­ar­bei­tung oder Umge­stal­tung gezeigt hat,

b) wenn Arse­nal Kino­be­trie­be die Ver­schlech­te­rung oder den Unter­gang zu ver­tre­ten hat oder der Scha­den auch bei Arse­nal Kino­be­trie­be ein­ge­tre­ten wäre,

c) wenn die Ver­schlech­te­rung oder der Unter­gang beim Kun­den ein­ge­tre­ten ist, obwohl die­ser die­je­ni­ge Sorg­falt beach­tet hat, die er in eige­nen Ange­le­gen­hei­ten anzu­wen­den pflegt.

(6) Die Scha­dens­er­satz­pflicht des Kun­den bei einer vom Kun­den zu ver­tre­ten­den Ver­let­zung der Rück­sen­dungs­pflicht rich­tet sich nach Maß­ga­be der gesetz­li­chen Bestimmungen.

(7) Der Kun­de kann nach sei­ner Wahl vom Ver­trag zurück­tre­ten oder den Kauf­preis min­dern, wenn die Repa­ra­tur oder Ersatz­lie­fe­rung inner­halb einer ange­mes­se­nen Frist nicht zu einem ver­trags­ge­rech­ten Zustand des Pro­duk­tes geführt hat. 

(8) Dar­über hin­aus kön­nen auch Ansprü­che gegen den Her­stel­ler im Rah­men einer von die­sem ein­ge­räum­ten Garan­tie bestehen, die sich nach den ent­spre­chen­den Garan­tie­be­din­gun­gen richten. 

(9) Die gesetz­li­che Gewähr­leis­tung von Arse­nal Kino­be­trie­be endet zwei Jah­re ab Lie­fe­rung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

Haf­tung

(1) Bei leich­ter Fahr­läs­sig­keit haf­tet Arse­nal Kino­be­trie­be nur bei der Ver­let­zung ver­trags­we­sent­li­cher Pflich­ten und beschränkt auf den vor­her­seh­ba­ren Scha­den. Die­se Beschrän­kung gilt nicht bei der Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit. Für sons­ti­ge leicht fahr­läs­sig durch einen Man­gel des Kauf­ge­gen­stan­des ver­ur­sach­te Schä­den haf­tet Arse­nal Kino­be­trie­be nicht.

(2) Unab­hän­gig von einem Ver­schul­den von Arse­nal Kino­be­trie­be bleibt eine Haf­tung von Arse­nal Kino­be­trie­be bei arg­lis­ti­gem Ver­schwei­gen des Man­gels oder aus der Über­nah­me einer Garan­tie unbe­rührt. Die Her­stel­ler­ga­ran­tie ist eine Garan­tie des Her­stel­lers und stellt kei­ne Über­nah­me einer Garan­tie durch Arse­nal Kino­be­trie­be dar.

(3) Arse­nal Kino­be­trie­be ist auch für die wäh­rend ihres Ver­zugs durch Zufall ein­tre­ten­de Unmög­lich­keit der Lie­fe­rung ver­ant­wort­lich, es sei denn, dass der Scha­den auch bei recht­zei­ti­ger Lie­fe­rung ein­ge­tre­ten wäre.

(4) Aus­ge­schlos­sen ist die per­sön­li­che Haf­tung der gesetz­li­chen Ver­tre­ter, Erfül­lungs­ge­hil­fen und Betriebs­an­ge­hö­ri­gen von Arse­nal Kino­be­trie­be für von ihnen durch leich­te Fahr­läs­sig­keit ver­ur­sach­te Schäden.

Anwend­ba­res Recht

Der zwi­schen Ihnen und Arse­nal Kino­be­trie­be abge­schlos­se­ne Ver­trag unter­liegt aus­schließ­lich dem Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter aus­drück­li­chem Aus­schluss des UN‐Kaufrechts. Unbe­rührt davon blei­ben die zwin­gen­den Bestim­mun­gen des Staa­tes, in dem Sie Ihren gewöhn­li­chen Auf­ent­halt haben.

Gerichts­stand

Sofern Sie ent­ge­gen Ihren Anga­ben bei der Bestel­lung kei­nen Wohn­sitz in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land haben oder nach Ver­trags­ab­schluss Ihren Wohn­sitz ins Aus­land ver­le­gen oder Ihr Wohn­sitz zum Zeit­punkt der Kla­ge­er­he­bung nicht bekannt ist, ist Gerichts­stand für alle Strei­tig­kei­ten aus und im Zusam­men­hang mit dem Ver­trags­ver­hält­nis Tübin­gen, Baden‐Württemberg.

Streit­bei­le­gung

All­ge­mei­ne Infor­ma­ti­ons­pflich­ten zur alter­na­ti­ven Streit­bei­le­gung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Ver­brau­cher­streit­bei­le­gungs­ge­setz):

Die euro­päi­sche Kom­mis­si­on stellt eine Platt­form zur Online‐Streitbelegung (OS) zur Ver­fü­gung, die Sie unter die­ser Adres­se fin­den: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teil­nah­me an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Ver­brau­cher­schlich­tungs­stel­le sind wir nicht ver­pflich­tet und auch nicht bereit.

Schluss­be­stim­mun­gen

(1) Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ses Ver­tra­ges ganz oder teil­wei­se unwirk­sam oder nich­tig sein oder wer­den, so wird dadurch die Wirk­sam­keit des Ver­tra­ges im Übri­gen nicht berührt, inso­weit ein Ver­trags­part­ner hier­durch nicht unan­ge­mes­sen benach­tei­ligt wird.

(2) Ände­run­gen oder Ergän­zun­gen die­ses Ver­tra­ges bedür­fen der Schriftform.

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